Finanzierungshilfen
Gerne zeigen wir Ihnen hier mögliche Finanzierungshilfen für unsere Dienstleistungen auf.
Mögliche Finanzierungshilfen
Krankenversicherung KVG
Anspruchsberechtigte Leistungen müssen ärztlich verordnet werden.
- Pflegerische Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung: Kranken und Gesundheitspflege
- Hauswirtschaftliche Leistungen zu Hause aus der Zusatzversicherung: Diese werden zu einem Teil übernommen. Bitte klären Sie Ihren Anspruch bei der zuständigen Zusatzversicherung ab.
Unfallversicherung UVG
Personen, die weniger als acht Stunden in der Woche arbeiten, sind während der Arbeitszeit versichert. Die Krankenversicherung versichert Unfälle im privaten Bereich. Arbeitet eine Person mehr als acht Stunden, sind Unfälle während der Arbeit und im privaten Bereich versichert. Die Pflege zu Hause infolge eines Unfalls wird dann von der zuständigen Unfallversicherung nach UVG bezahlt, sofern eine ärztliche Indikation vorhanden ist. Die Patientenbeteiligung entfällt.
Ergänzungsleistungen EL
Anspruch auf EL haben Personen, die eine Rente der AHV, der IV, IV-Taggelder über sechs Monate oder eine Hilflosenentschädigung beziehen. Aufgrund einer Bedarfsberechnung der gesetzlich anrechenbaren Ein- und Ausgaben wird der Anspruch berechnet (inklusiv Vermögensverzehr). Ist der Anspruch gegeben, erhalten Versicherte eine monatliche Zusatzrente.
Zusätzlich vergütet werden:
- Krankheitskosten, z.B. Kosten die in der Grundversorgung nicht vollständig bezahlt werden
- Behindertenkosten z.B. Haushaltshilfe
- Zahnarztkosten (unter bestimmten Umständen)
Die Patientenbeteiligung kann zurückgefordert werden
Hilflosenentschädigung HE
Nach der gesetzlichen Umschreibung gilt eine Person als hilflos, wenn sie wegen Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter oder persönliche Überwachung angewiesen ist. Zu den alltäglichen Lebensverrichtungen gehören: Ankeiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Abliegen, Essen, Körperpflege, Benutzen des WC, Fortbewegung. Der Grad der Hilflosigkeit bestimmt sich danach, in wie vielen der genannten Verrichtungen eine Hilfe Dritter oder eine Überwachung nötig ist. Die HE ist eine Assistenzentschädigung und kann nach einer Wartefrist von einem Jahr geltend gemacht werden. Kinder erhalten bei aufwendiger Betreuung und Pflege zusätzlich zur Hilflosenentschädigung Intensivkostenbeiträge.
Hilfsmittel
Hilfsmittel werden von der AHV, der IV, der KV und der UV übernommen. Welche Hilfsmittel beansprucht werden können, ergibt sich für die einzelnen Sozialversicherungen aus Listen.
Betreuungsgutschriften
Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern. Dies ist dann der Fall, wenn sie von der AHV oder der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen.
Individuelle Prämienverbilligung IPV
Vielen Versicherten machen die hohen Krankenversicherungsprämien zu schaffen. Als Entlastung können Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragt werden. Antragsformulare können bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinden bezogen werden. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter Telefon 041 497 14 14.
Wichtige Adressen
Pro Senectute, Telefon 041 226 11 88
Pro Infirmis, Telefon 044 388 26 26
Pro Juventute, Telefon 041 460 27 46
AHV, Telefon 041 209 00 01
IV, Telefon 041 209 00 02
Multiple Sklerose Gesellschaft, Telefon 043 444 43 43
Parkinsonvereinigung, Telefon 043 277 20 77
Alzheimervereinigung, Telefon 024 426 06 06
Lungenliga, Telefon 041 429 31 10